Versicherungsverträge sowie deren Bedingungen soll(t)en durch die Novellierung des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes (VVG) im Jahre 2008 nachvollziehbarer und für die Versicherungsnehmer (VN) leichter „durchschaubar“ sein.
Der Versicherungsnehmer hat allerdings nicht nur Rechte aus dem Vertrag (beiderseitige Willenserklärung), sondern ebenso Pflichten und Obliegenheiten.
Leistungen aus Versicherungsverträgen gehören zu den Rechten, rechtzeitige Bezahlung der Beiträge und als Beispiel „Vorvertragliche Anzeigepflichten“ (§19 VVG) sind einige Obliegenheiten bzw. Pflichten von Versicherungsverträgen.
Sofern entweder der Versicherungsnehmer (VN) oder der Versicherungsgeber (VR) sich in seinen Rechten benachteiligt fühlt, beschäftigen sich Anwälte und Gerichte mit der Wahrnehmung, Umsetzung und Durchsetzung der vertraglichen Rechte und Pflichten.
In den meisten Fällen wenden sich die zuständigen Richter in Gerichtsprozessen an unsere Kanzlei, um unabhängige Expertisen laut Beweisbeschluss durch uns erstatten zu lassen, um durch diese neutrale Begutachtung ein gerechtes Urteil fällen zu können.
Unsere Kanzlei hat in den vergangenen 10 Jahren bei diversen Prozessen Gutachten erstattet im gesamten Bundesgebiet durch Amts- und Landgerichte zu verschiedenen Themengebieten.
Dazu gehören unter anderen:
- Kranken-/Krankenzusatzversicherungen
- Private oder gesetzliche Pflege(pflicht)versicherungen
- Berufunfähigkeitsversicherungen
- Biometrische Risiken (allgemein)
- Gebäudeversicherungen
- und weitere

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